Gibt es KMU.DIGITAL 2026 noch?+
Nein. Das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 ist vollständig ausgeschöpft, eine Antragstellung für Beratungs- und Umsetzungsförderung ist nicht mehr möglich, und ab 2027 wird das Programm nicht fortgeführt. Bestehende Förderzusagen betrifft das nicht. Für neue Vorhaben kommen die Landesprogramme, das FFG Basisprogramm und die Forschungsprämie in Frage.
Welche Förderung gibt es 2026 für KI-Projekte in Österreich?+
Stand Oktober 2026 sind die KI-Calls der aws geschlossen. Offen sind: die laufende aws-Digitalisierungsförderung je nach speziellen Konditionen, das FFG Basisprogramm für Vorhaben mit Forschungs- und Entwicklungscharakter, die Forschungsprämie als steuerliche Prämie, in Wien die Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur und in Niederösterreich digi4Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsförderung. Welches Programm passt, hängt davon ab, ob Ihr Vorhaben Beratung, Umsetzung oder Entwicklung ist.
Wie hoch ist die Förderquote?+
Je Programm verschieden, und sie steht nur in der jeweiligen Richtlinie: digi Investition: data in Niederösterreich fördert mit maximal 20 % der förderbaren Kosten, das FFG Basisprogramm typischerweise mit 50 % der Projektkosten als Mix aus Zuschuss und Darlehen, die Forschungsprämie beträgt 14 Prozent der Forschungsaufwendungen, und das aws-Programmdokument für vertrauenswürdige KI sah bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten vor — derzeit ohne offenen Call. Die Quoten der Wirtschaftsagentur Wien sind je Förderung unterschiedlich und werden im Antrag festgelegt.
Wird KI-Beratung gefördert?+
In Niederösterreich ja: digi Assistent fördert externe Digitalisierungsberatung mit bis zu 60 Beratungsstunden und maximal 3.300 Euro, Einreichung bis längstens 31. Dezember 2026. Bundesweit nicht mehr, seit KMU.DIGITAL ausgeschöpft ist. Das FFG Basisprogramm und die Forschungsprämie fördern Beratung nicht als solche — nur als Teil eines Entwicklungsvorhabens mit technischem Risiko.
Was ist die Forschungsprämie — und gilt sie für KI-Projekte?+
Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Prämie nach § 108c EStG in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen, beantragt über FinanzOnline. Sie gilt für KI-Projekte, wenn sie Forschung oder experimentelle Entwicklung sind — also Neuheit und technische Unsicherheit enthalten, nicht die Einführung eines fertigen Werkzeugs. Für eigenbetriebliche Forschung ist ein Jahresgutachten der FFG erforderlich; bei Auftragsforschung gilt eine Obergrenze von einer Million Euro pro vollem Wirtschaftsjahr.
Muss der Antrag vor Projektstart gestellt werden?+
Ja, bei allen hier genannten Umsetzungs- und Investitionsförderungen. In Niederösterreich gilt wörtlich: Der Förderantrag ist zu stellen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Bei der aws sind Kosten, die vor dem Antragsdatum entstanden sind, nicht förderbar. Verträge, Bestellungen und Rechnungen also erst nach Antragstellung — die Forschungsprämie als steuerliche Prämie ist die Ausnahme, sie wird nachträglich für das Wirtschaftsjahr beantragt.
Können Beratung und Umsetzung kombiniert werden?+
Ja, und innerhalb eines Landesprogramms ist das der typische Weg: In Niederösterreich schließt digi Assistent inhaltlich an digi Investition: data an — zuerst die geförderte Beratung, dann die geförderte Investition. Programme verschiedener Stellen lassen sich kombinieren, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden; die Kumulierung muss im Antrag angegeben werden.
Wer stellt den Förderantrag?+
Formal stellt immer Ihr Unternehmen den Antrag — gegebenenfalls gemeinsam mit Steuerberater, Förderberater oder interner Administration. Nexovo liefert die fachlichen Inhalte: Projektbeschreibung, Zielsetzung, technischer Leistungsumfang, Use Cases, Roadmap, Kostenstruktur, Beschreibung der geplanten Umsetzung sowie Abgrenzung von Beratung, Konzeption und Implementierung.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?+
Meist dieselben, die genaue Liste nennt die jeweilige Richtlinie: Projektbeschreibung, Zielsetzung und Ausgangssituation, Zeitplan und Meilensteine, Kostenkalkulation, Angebote oder Leistungsbeschreibungen, Unternehmensdaten, KMU-Nachweis oder Eigenerklärungen, De-minimis- oder Beihilfenerklärungen, Zahlungs- und Rechnungsnachweise bei Abrechnung sowie Abschlussbericht oder Projektdokumentation. Nexovo liefert alle Inhalte, die den Beratungs-, Konzeptions- oder Implementierungsteil betreffen.