Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Nexovo GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) für sämtliche Beratungs-, Entwicklungs- und Integrationsleistungen im Bereich künstliche Intelligenz, Softwareentwicklung und IT-Beratung.
1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §1 KSchG bzw. §1 UGB.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Lieferung der bestellten Produkte zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Beratungs- und Entwicklungsleistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§1151ff ABGB erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Beim Verkauf fertiger Standardprodukte oder Lizenzen gelten ergänzend die Bestimmungen des Kauf- bzw. Lizenzrechts (§§1053 ff ABGB), bei wiederkehrenden Leistungen (SaaS, Hosting, Wartung) jene des Bestand- bzw. Dienstleistungsrechts.
3.1 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern Leistungstermine entsprechend.
3.2 Einsatz von Subunternehmern und KI-Diensten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen sowie für die Leistungserbringung KI-Dienste (z.B. OpenAI, Anthropic) zu verwenden. Die Auswahl erfolgt unter Beachtung der DSGVO; mit allen Auftragsverarbeitern bestehen Verträge gemäß Art. 28 DSGVO.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnungsmodalitäten richten sich nach der Art der Leistung:
a) Beratungs- und Entwicklungsleistungen nach Aufwand: Die Abrechnung erfolgt monatlich nach geleistetem Aufwand auf Basis der vereinbarten Tagsätze.
b) Festpreis-Projekte: Sofern ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung gemäß den im Angebot definierten Meilensteinen — sofern nicht anders vereinbart, 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % nach Abnahme.
c) Standard- und Lizenzprodukte: Bei Verkauf fertiger Softwarelösungen, Lizenzen oder Produkten ist die Vergütung mit Lieferung bzw. Bereitstellung fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen (Subscriptions, Wartung, Hosting) wird der vereinbarte Zeitraum jeweils im Voraus in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §456 UGB verrechnet.
5. Termine & Verzug
Vereinbarte Termine sind ungefähre Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen (höhere Gewalt, Verzug der Mitwirkung des Auftraggebers, Drittanbieter-Ausfälle) verlängern sich Termine angemessen.
6. Abnahme & Übergabe
a) Werkleistungen (Custom Development, Festpreis-Projekte): Die Abnahme erfolgt binnen 14 Tagen nach Bereitstellung. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe konkreter Mängel verweigert, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
b) Standard- und Lizenzprodukte: Mit Übergabe bzw. Bereitstellung der fertigen Lösung gilt die Leistung als geliefert. Erkennbare Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Andernfalls gilt die Lieferung als mängelfrei.
c) Wiederkehrende Leistungen (SaaS, Wartung, Hosting): Eine formale Abnahme entfällt. Die Leistungserbringung richtet sich nach den im Service-Level-Agreement (SLA) bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Verfügbarkeits- und Qualitätsmerkmalen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl Verbesserung oder Austausch zu leisten. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisminderung verlangen oder bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Bei wiederkehrenden Leistungen (SaaS, Wartung, Hosting) richten sich Verfügbarkeitszusagen und Reaktionszeiten ausschließlich nach dem jeweiligen Service-Level-Agreement (SLA); etwaige Service-Gutschriften gemäß SLA stellen die abschließende Regelung für Verfügbarkeitsabweichungen dar.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungssumme ist je Schadensfall mit dem Auftragsvolumen, höchstens jedoch mit der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Bei wiederkehrenden Leistungen (SaaS, Hosting, Wartung) ist die Haftung auf die in den dem Schadensereignis vorausgehenden zwölf Monaten gezahlten Vergütungen begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
9. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte
a) Custom Development & Beratungsergebnisse: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält der Auftragnehmer sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von ihm erstellten Konzepten, Quellcodes, Modellen und Dokumentationen. Dem Auftraggeber wird ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt. Übertragung exklusiver Rechte bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung.
b) Standardprodukte & Lizenzen: Bei Verkauf fertiger Softwarelösungen erwirbt der Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im im Angebot bzw. der Lizenzvereinbarung definierten Umfang (z. B. Anzahl Nutzer, Instanzen, Standorte). Reverse Engineering, Dekompilierung und Weiterveräußerung sind — soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig — untersagt.
c) Open-Source-Komponenten: In gelieferten Lösungen enthaltene Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweils gültigen Open-Source-Lizenzen. Eine Liste der verwendeten Komponenten und Lizenzen wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
10. Vertraulichkeit & Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und nach Maßgabe der bestehenden Datenschutzerklärung bzw. der jeweiligen Auftragsverarbeitungsverträge.
11. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz auf seiner Website und in Unterlagen zu führen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit formlos widersprechen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Diese AGB stellen ein Standardgerüst für B2B-Beratungs-, Entwicklungs- und Produktverkaufsdienstleistungen sowie SaaS-Angebote dar. Vor produktivem Einsatz empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall (insbesondere zu Haftungsdeckung, Lizenzbedingungen, SLA-Regelungen, branchenspezifischen Vorgaben und KI-bezogenen Klauseln).